Personalrat Beratung
Welche Rechte habe ich als Beschäftigte*r?

Welche Rechte habe ich als Beschäftigte*r?

Handlungsmöglichkeiten für Beschäftigte der Leibniz Universität Hannover

Auf einem Dach steht eine Statue der Justitia, die eine Waage und ein Schwert in den Händen hält. Auf einem Dach steht eine Statue der Justitia, die eine Waage und ein Schwert in den Händen hält. Auf einem Dach steht eine Statue der Justitia, die eine Waage und ein Schwert in den Händen hält. © Bildquelle: pixabay.com
Sie möchten sich beraten lassen oder haben Fragen zu Ihren Rechten? Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail!

Grundsätzlich gilt:

Die Beratung ist vertraulich!

Alles, was im Zuge der Beratung besprochen oder ausgetauscht wird, unterliegt der absoluten Vertraulichkeit! Sie müssen Ihren Vorgesetzen und Kolleg*innen auch nicht erzählen, dass Sie sich beim Personalrat beraten lassen. Die Beratung beim Personalrat gilt als Arbeitszeit.

Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten der Leibniz Universität Hannover. Das bedeutet ganz konkret, dass es unsere erste und wichtigste Aufgabe ist, Ihre Interessen als Beschäftigte*r zu vertreten und uns dafür einzusetzen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Das bedeutet aber auch, dass Sie als Beschäftigte*r der LUH das Recht haben, die Beratung und Unterstützung des Personalrats jederzeit in Anspruch zu nehmen.

Dabei entscheiden allein Sie selbst, wer davon erfährt und wie weit die Unterstützung geht. Sie sind nicht verpflichtet, irgendeiner anderen Person zu erzählen, dass Sie die Hilfe des Personalrats in Anspruch nehmen. Niemand darf diese Information von Ihnen verlangen: nicht Ihre Vorgesetzten und auch nicht Ihre Kolleg*innen.

Auch einzelne Personalratsmitglieder, denen Sie sich anvertraut haben, sind zum Schweigen verpflichtet. Von uns erfährt niemand etwas über die Beratung – es sei denn, Sie wünschen es. Ohne Ihr Einverständnis werden auch keine weiteren Schritte unternommen. Erst wenn wir von Ihnen den Auftrag bekommen zu handeln, werden wir in dem mit Ihnen abgesprochenen Rahmen tätig.

Auf der anderen Seite haben Sie aber auch das Recht, den Personalrat offiziell als Unterstützung hinzuzuziehen, zum Beispiel wenn Sie zu einem Personalgespräch gebeten werden und zu diesem nicht allein gehen möchten. Auch in anderen Situationen haben Sie jederzeit das Recht, den Personalrat zu Rate zu ziehen. Wenn Sie zum Beispiel eine Stellungnahme abgeben oder eine Entscheidung treffen sollen, die vielleicht Konsequenzen für Ihre weitere berufliche Laufbahn an der Leibniz Universität Hannover haben könnte, können Sie sich Bedenkzeit erbitten, um den Personalrat um Rat zu fragen.

Auch bei konkreten Konfliktsituationen steht Ihnen der Personalrat zur Verfügung, um Ihre Rechte gegenüber Vorgesetzen zu vertreten. Soll zum Beispiel ein Antrag auf Erholungsurlaub, auf Weiterbildung, auf Telearbeit abgelehnt werden, kommt es zu Unstimmigkeiten zum Thema Arbeitszeit oder Aufgabenverteilung, gibt es unterschiedliche Ansichten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz – dann haben Sie als Beschäftigte*r das Recht, sich die Unterstützung des Personalrats zu holen. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten, und wenn Sie dies wünschen, treten wir auch in den direkten Austausch mit Ihren Vorgesetzen.

Sie haben jederzeit das Recht auf vertrauliche Beratung und umfassende Unterstützung durch den Personalrat während der Arbeitszeit in allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis an der Leibniz Universität Hannover.