Was macht der Personalrat?

Aufgaben und Angebote

Personalrat in einer Gesprächssituation Personalrat in einer Gesprächssituation Personalrat in einer Gesprächssituation © Personalrat

 

Mitbestimmung

Maßnahmen, die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter beeinflussen (z.B. zur Arbeitszeit, zur EDV oder im Rahmen der Bauplanung), sowie viele personelle Einzelmaßnahmen (z.B. Einstellung oder Vertragsverlängerung) müssen von der Dienststelle dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt werden. Zweimal im Monat findet die Personalratssitzung statt, bei der das Gremium zur Mitbestimmung bei Einzelmaßnahmen der Dienststelle aufgefordert ist sowie aktuelle Themen der Personalratsarbeit diskutiert. Der Personalrat begleitet zudem die Besetzung von vakanten Stellen in Technik, Verwaltung und Wissenschaft und achtet dabei auf ein ordentliches Verfahren. Außerdem kann der Personalrat mit der Dienststelle Dienstvereinbarungen abschließen, in denen grundlegende Abläufe zu bestimmten Themen geregelt sind. Hier geht es z.B. um Einsatz von EDV, Arbeitszeitmodelle und die betriebliche Weiterbildung. Der Personalrat hat also die Möglichkeit zur direkten Einflussnahme auf die grundsätzlichen sowie die individuellen Arbeitsbedingungen an der Leibniz Universität Hannover.

Beratung

Bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder Konflikten mit Vorgesetzten kann der Personalrat beraten und, wenn gewünscht, vermittelnd eingreifen - z.B. bei Überlastung, Eingruppierungsfragen oder Arbeitsplatzgestaltung. Die langjährige Erfahrung des Personalrates kann dabei helfen, akzeptable Lösungen und gangbare Wege zu finden. Auch zu weiterführenden Hilfs- und Beratungsangeboten kann der Personalrat beraten und ggf. den Kontakt herstellen.

Gremien

Vertreter*innen des Personalrates sitzen als stimmberechtigtes oder beratendes Mitglied in vielen Gremien und Kommissionen der Dienststelle, wie z.B. dem Senat, dem Ausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und der Kommission für Weiterbildung. Intern teilt der Personalrat die Arbeit an aktuellen Schwerpunktthemen in vier Arbeitsgruppen auf: AG Technologiebegleitung, AG Gesundheitsmanagement, AG Arbeitsplatz Hochschule und AG Öffentlichkeitsarbeit - über deren Arbeit der jährliche Tätigkeitsbericht informiert.

Information

Der Personalrat informiert bei allen Fragen zu den für das Arbeitsumfeld an der Leibniz Universität Hannover geltenden Gesetzen, Verordnungen und Regelungen. Außerdem kann der Personalrat bei Fragen zu allen arbeitsrelevanten Themen helfen, z.B. zum Arbeitsvertrag, zur Eingruppierung, zur Arbeitszeit, zum Urlaubsanspruch, zu Mutterschutz und Elternzeit usw.

Zusammenarbeit

Der Personalrat arbeitet besonders eng mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV), der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und anderen Interessenvertretungen zusammen. Auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Präsidium, der zentralen Verwaltung sowie den Fakultäten und zentralen Einrichtungen ist im Personalratsinteresse.