In der aktuellen Ausgabe Nr. 40 des Personalratsinfos haben wir im Text „Barrieren an der Uni“ vom Fahrstuhl beim Zentrum für Hochschulsport berichtet. Hierzu schrieben wir:
„Dieser ist nämlich oft nicht zugänglich bzw. deaktiviert; wer ihn benutzen will, muss erst einmal sich selbst und den Bedarf an der Fahrstuhlnutzung anmelden. Der Grund dafür: Kostenersparnis.“
Als Reaktion auf diesen Text erreichte uns aus dem Zentrum für Hochschulsport folgende Information: Sporttreibende mit Handicap, die beim Hochschulsport trainieren wollen, sollten zuvor Kontakt mit Kevin Kitsch aufnehmen. Von ihm bekämen sie dann unter anderem einen Transponder, mit dem sie das Rolltor und den Fahrstuhl bedienen könnten. Und dass der Fahrstuhl nur mit Transponder benutzt werden kann, geschehe nicht, um Energie zu sparen, sondern aus Sicherheitsgründen.
Natürlich liegt es nicht im Interesse des Personalrats, Fehlinformationen zu verbreiten. Wir bemühen uns, nur gesicherte Informationen zu veröffentlichen. Aber natürlich können auch wir ab und zu Missverständnisse nicht vermeiden. Deshalb veröffentlichen wir diese Richtigstellung gern, auch wenn die Informationen, auf die wir uns im PR-Info beziehen, ebenfalls aus gesicherter Quelle kamen. Wie dem auch sei: Wir möchten uns entschuldigen, falls wir die Dinge nicht ganz richtig dargestellt haben!
Generell gilt in Bezug auf Barrierefreiheit: Gemäß Artikel 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind Lebensbereiche nur dann barrierefrei, „wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“ Diese Bedingung wäre zum Beispiel durch einen frei für alle Sporttreibenden zugänglichen Fahrstuhl erfüllt.
Dieser Einschränkung ist man sich im Zentrum für Hochschulsport durchaus bewusst. „Natürlich ist es auch so nicht perfekt“, schreibt uns der dortige Kollege, „aber wir haben eine Möglichkeit gefunden.“ Und dafür sind wir beim Personalrat sehr dankbar!