Das ist die neue Jugend- und Auszubildenden-vertretung
Ausgabe 34 - Juli 2022
Im Mai 2022 wurde an der Leibniz Universität Hannover eine neue Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Die JAV vertritt die Interessen aller jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden an der Leibniz Universität Hannover. Sie setzt sich dafür ein, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Sie unterstützt bei der Vernetzung der Auszubildenden. Aber auch bei Einstellungen und anderen personelle Maßnahmen von Auszubildenden ist die JAV beteiligt.
Unsere JAV setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die alle selbst Auszubildende sind. Die Arbeit in der JAV ist eine ehrenamtliche Aufgabe, die die Mitglieder neben ihrer Ausbildung wahrnehmen. Die Amtszeit der JAV beträgt zwei Jahre.
Das sind die Mitglieder der neuen Jugend- und Auszubildendenvertretung:
- Bjarne Block, Auszubildender zum Fachinformatiker (Vorsitzender)
- Roldan Villacorta, Auszubildender zum Feinwerkmechaniker
- Leonard Heidrich, Auszubildender zum Feinwerkmechaniker
- Marina Kiene, Auszubildende zur Feinwerkmechanikerin
- Devin Ince, Auszubildender zum Feinwerkmechaniker
Alle Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten, die bei der Arbeit Probleme haben oder Beratung brauchen, können sich an die JAV wenden.
So erreichen Sie die JAV:
Telefon: 0511 762 2433
E-Mail: jav@personalrat.uni-hannover.de
Sprechzeit: nach Vereinbarung, Anmeldung per E-Mail
Still fresh - Bildungsurlaub - Zeit für was Neues
Ausgabe 33 - Januar 2022
zuletzt in: PR-Info Ausgabe 19 - Januar 2017
Dieser Artikel ist noch aktuell.
Azubis 2019: Herzlich Willkommen!
Ausgabe 27 - Oktober 2019
Am 1. August bzw. 1. September war es wieder soweit, das neue Ausbildungsjahr hat begonnen.
Außerhalb der LUH ist es immer noch wenig bekannt, dass an unserer Universität nicht nur studiert und geforscht wird. Jedes Jahr beginnen auch zahlreiche junge Menschen eine Berufsausbildung bei uns.
In diesem Jahr begrüßen wir 22 neue Auszubildende in sechs verschiedenen Ausbildungsberufen.
Das bedeutet, dass nach aktuellem Stand 74 Auszubildende in 18 verschiedenen Ausbildungsberufen hier bei uns ihre Berufausbildung absolvieren.
Hiermit leistet die Universität als
Arbeitgeberin einen wichtigen Beitrag dazu, auch im nicht-wissenschaftlichen Bereich für eigenen Nachwuchs zu sorgen, und natürlich auch benötigte Fachkräfte für den Arbeitsmarkt außerhalb der LUH auszubilden.
Wir wünschen allen Azubis eine erfolgreiche Ausbildung und natürlich auch viel Spaß in ihrer Zeit an der Universität!
Die neue Jugend- und Auszubildendenvertretung
Ausgabe 27 - Oktober 2019
Durch Eure Wählerstimmen sind wir in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gekommen, jetzt wollen wir uns für Euch einsetzen! Egal bei welchem Problem, wir stehen Euch jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir würden uns zudem sehr über Eure Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen freuen.
Wer sind wir?
Wir sind fünf Azubis der LUH: Daniel ist Vorsitzender und Feinwerkmechaniker am Institut für Turbomaschinen und Fluiddynamik (TFD), Frederick ist Industriemechaniker am Institut für Dynamik und Schwingungen (IDS), Charlotte ist Tischlerin am Institut für Berufswissenschaften im Bauwesen (IBW), Nurije ist Feinwerkmechanikerin am Institut für Mikroproduktionstechnik (IMPT) und Oliver ist Industriemechaniker am Institut für Festkörperphysik (FKP).
Was wollen wir erreichen?
Unsere Kernziele sind:
- die Ausbildungsbedingungen weiter verbessern
- die Ausbildung an der Uni generell bekannter machen
- dass sich die Auszubildenden besser untereinander kennenlernen, z.B. durch Azubi-Feste
- das Azubi-Ticket für Azubis der LUH günstiger machen
Was tun wir für Euch?
Wir geben Euch tatkräftige Unterstützung, egal bei welchem Problem, ob innerhalb oder außerhalb der Ausbildung. Natürlich wird alles, was Ihr mit uns besprecht, absolut vertraulich behandelt!
Wie erreicht Ihr uns?
Persönlich könnt Ihr uns während der Sprechzeiten jeden 2. Montag in ungeraden Kalenderwochen zwischen 14:00 und 15:30 Uhr erreichen. Natürlich könnt Ihr uns auch immer per E-Mail und zu den Sprechzeiten auch per Telefon kontaktieren. Falls Euch die Sprechzeiten mal nicht so gut passen oder es etwas Dringendes gibt, können wir natürlich auch einen individuellen Termin absprechen.
Kontakt
Weiterbildung: Kollegiale Beratung - Problemlösung, die wirkt!
Ausgabe 24 - November 2018
Vielleicht haben Sie ja schon mal von der kollegialen Beratung gehört. Auch in unserem Weiterbildungsprogramm kann man sie hin und wieder finden.
Im Jahr 2017 nahmen 10 Personen aus den unterschiedlichsten Bereichen der LUH an einer solchen Weiterbildung teil. Selten habe ich es erlebt, dass sich Teilnehmende einer Fortbildung auf Anhieb so gut verstehen. Uns allen war gemeinsam, dass wir in bestimmten beruflichen Situationen keinen Ausweg sahen. Der Dozent stellte uns dann die kollegiale Beratung vor, die wir daraufhin an einem Beispielfall aus unserem Kreis praktisch umsetzten. Wir waren von dem Konzept begeistert: Genau diese Methode half uns, Auswege und Lösungen für unsere Fragestellungen zu finden!
Im Nachgang der Fortbildung fragten wir im Sachgebiet Personalentwicklung nach weiterer Unterstützung, um eine kollegiale Beratungsgruppe für unseren Teilnehmer*innenkreis in Gang zu bekommen, und wir bekamen sie auch. Mit einer Kollegin aus dem Sachgebiet wiederholten wir zunächst noch einmal die wesentlichen Grundlagen und Schritte der Methode und orientierten uns dabei am Beratungsschema von Prof. Dr. Kim-Oliver Tietze. Danach trafen wir uns mehrere Male und wendeten die Methode praktisch auf unsere individuellen Fragen an.
Der strukturierte und offene Austausch im kleinen Kreis auf kollegialer Ebene war sehr hilfreich: Zum einen brachten wir in den Beratungen unsere individuellen Kompetenzen ein, zum anderen erweiterten wir die eigenen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten. Mir sind durch die Teilnahme an der kollegialen Beratung bestimmte kritische Situationen bewusster geworden, die ich nun leichter erkennen kann. Leider sind von den ursprünglichen Teilnehmer*innen nur noch sehr wenige an der LUH tätig, so dass die Gruppe sich nun nicht mehr trifft.
Mein Fazit: Es war ein faszinierendes Erlebnis, das eigene Problem von außen zu sehen und neue Sichtweisen darauf zu bekommen. Ich kann es nur wärmstens empfehlen. Sobald sich mir die Möglichkeit bietet, wieder an einer kollegialen Beratung teilzunehmen, bin ich dabei!
Regina Garcia
Kollegiale Beratung
ist ein systematisches Beratungsgespräch, in dem Kolleg*innen sich nach einer vorgegebenen Gesprächsstruktur wechselseitig zu beruflichen Fragen und Schlüsselthemen beraten und gemeinsam Lösungen entwickeln. Eine Person führt als Moderator*in die Gruppe durch das Beratungsgespräch und aktiviert dabei die Erfahrungen und Ideen der übrigen Teilnehmenden. Unter Anleitung der Moderation wird ein aktueller Fall analysiert und nach Anregungen und Lösungsideen gesucht, die die Handlungsperspektiven der falleinbringenden Person erweitern. Die Arbeitsweise der kollegialen Beratung stärkt die Kompetenzen einer Gruppe, einen Reflexionsprozess im kollegialen Rahmen durchzuführen. Die Methode ist schnell zu erlernen und in der Anwendung auf unterschiedlichste berufliche Fragestellungen hilfreich und wirksam.
Haben Sie Interesse an der kollegialen Beratung? Könnten Sie sich vielleicht sogar vorstellen, eine kollegiale Beratungsgruppe mit aufzubauen? Dann melden Sie sich bei uns: buero@personalrat.uni-hannover.de Stichwort: Kollegiale Beratung
Erfolg in der Ausbildung an der LUH
Ausgabe 24 - November 2018
Am 20.02.2018 fand in der Marktkirche die diesjährige Freisprechung der Innung der Metallbauer und Feinwerkmechaniker Hannover für die Feinwerkmechaniker der LUH statt. Die Auszubildenden wurden von dem Lehrlingswart der Innung, Michael Gleue, freigesprochen.
Aus der Leibniz Universität Hannover kamen dieses Jahr wieder hervorragende Ergebnisse. So wurde Emil Andrezej Adamczyk als Bester seines Jahrgangs (Note 1) geehrt. Doch auch die anderen Auszubildenden der Feinwerkmechanik ließen sich nicht lumpen. Lennard Tschöke, Tim Lüdecke, Justin Fischer und Nadine Habermann schlossen alle mit der Abschlussnote 2 ab.
Dies spiegelt die qualitativ hochwertige Ausbildung an der LUH wider – übrigens auch in den anderen Ausbildungsberufen – und nimmt den kommenden Absolvent*innen hoffentlich etwas die Angst vor den Prüfungen.
Der Obermeister Frank Gödeke schloss die Veranstaltung mit einem Zitat von Albert Einstein: „Persönlichkeiten werden nicht durch schöne Reden geformt, sondern durch Arbeit und eigene Leistung.“
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gratuliert den erfolgreichen Absolvent*innen nachträglich zu diesem tollen Ergebnis und wünscht den kommenden Prüflingen viel Glück bei ihren Prüfungen!
Das Gefühl nach bestandener Prüfung - Im Portrait: Emil Adamczyk
Ausgabe 21 - Oktober 2017
Kennst Du dieses Gefühl, wenn Dir eine Last von den Schultern fällt und Du Dein langersehntes Ziel endlich erreichst?
So oder so ähnlich muss sich Emil Adamczyk, ehemaliger Azubi der Leibniz Universität, gerade fühlen. Er hat als Jahrgangsbester und mit herausragenden Leistungen im Sommer seine Ausbildung als Feinwerkmechaniker am Institut für Quantenoptik abgeschlossen, nachdem er seine Ausbildung verkürzt hatte. Wir haben mal nachgefragt.
JAV: Glaubst Du, dass Spaß und Interesse an den Ausbildungsinhalten bei Dir dazu beigetragen haben, dass Du Deine Prüfung so herausragend bestanden hast?
Adamczyk: Klar gibt es, vor allem am Anfang der Ausbildung, auch Aspekte, die nicht so viel Spaß machen, wie zum Beispiel feilen, aber da muss man dann erst mal durch. Natürlich spielt Spaß am Job eine große Rolle. Was für mich aber auch wichtig war, ist das große Vertrauen meiner Chefs, da ich schon nach drei bis vier Monaten in die eigentliche Fertigung durfte, und das hat mir zusammen mit der sehr guten Ausbildung in meiner Werkstatt sicherlich auch viel geholfen.
JAV: Für Deine Ausbildung wurdest Du auch ausgezeichnet. Wie fühlt man sich da?
Adamczyk: Für mich war es schon eine große Ehre, als dann der Prüfungsvorsitzende auf einmal kurz vor Feierabend in der Werkstatt stand, um mir meine Urkunde persönlich zu überreichen und mir dann auch mitteilte, dass ich das beste Prüfungsergebnis seit 12 Jahren habe. Das war eine große Überraschung für mich, als sie mich dann ausgezeichnet haben. Eigentlich mag ich Überraschungen nicht so gerne, aber da habe ich mich wirklich gefreut. Ich wurde dafür jetzt auch zu einem Bundeswettbewerb qualifiziert und bin gespannt, was mich dort erwartet.
JAV: Hast Du direkt nach der Prüfung schon damit gerechnet, dass Du so gut abgeschnitten hast?
Adamczyk: Zuerst war ich nur erleichtert, dass ich alles hinter mir hatte. Aber man macht sich natürlich trotzdem seine Gedanken. Als mein Bauteil in der praktischen Prüfung funktioniert hat, hatte ich schon so eine Ahnung, dass ich vielleicht bestanden haben könnte, aber mit dem Ergebnis habe ich natürlich trotzdem nicht gerechnet. Man ist auch selbst sein größter Kritiker. Es war auf jeden Fall schön zu sehen, dass man in der kurzen Zeit so viele Dinge erlernen konnte, von denen man vorher noch gar keine Ahnung hatte.
JAV: Eine persönliche Frage: Wem hast Du zuerst von den bestandenen Prüfungen erzählt?
Adamczyk: Puh, das ist eine gute Frage! Ich glaube meiner Mutter. Ja, ich habe es ihr am Telefon erzählt, nachdem sie mich angerufen hat. Irgendwie hatte sie da schon so eine Vorahnung. Auf jeden Fall war sie mächtig stolz!
JAV: Jetzt bin ich aber doch mal neugierig - hast Du einen Geheimtipp zur Prüfungsvorbereitung?
Adamczyk: Für den theoretischen Part: Macht Euch nicht verrückt, aber nehmt das Lernen auch nicht auf die leichte Schulter. Das heißt: Fangt rechtzeitig mit dem Lernen an und gebt Euer Bestes. Wenn Ihr das gemacht habt, könnt Ihr entspannter in die Prüfung.
Für die praktische Prüfung ist das Zeitmanagement wichtig. Wir hatten zwei Tage für unser Bauteil Zeit. Wenn Ihr währenddessen trödelt, kommt Ihr am Ende ins Schwitzen.
JAV: Gibt es rückblickend Dinge, die Du an der Ausbildungszeit vermisst oder auch nicht vermisst?
Adamczyk: Was ich definitiv nicht vermissen werde, ist das Schreiben der Berichte! Ich vermisse jedoch teilweise die Berufsschule. Damit meine ich vor allem das Klima und die Leute dort. Das war schon eine schöne Zeit.
JAV: Welcher war der prägendste Moment Deiner Ausbildung?
Adamczyk: Definitiv die Woche nach den Prüfungen, wenn das auch zählt! Da habe ich das erste Mal gemerkt, wie anstrengend die Prüfungsphase doch eigentlich war, weil ich in der Woche danach in der Werkstatt so viel aus Versehen kaputt gemacht habe wie in den drei Jahren davor nicht. Da war ich erst mal perplex und wusste nicht, was mit mir los war. Meine Kollegen haben es zum Glück mit Humor genommen!
JAV: Und gibt es eine witzige Anekdote aus der Prüfung?
Adamczyk: Tatsächlich, ja! Ich wollte mich eigentlich für die Weiterbildung zum Techniker in der Abendschule anmelden, habe es aber nicht rechtzeitig im Anmeldezeitraum geschafft. In der praktischen Prüfung fragte mich mein Lehrer dann, was ich nach der Ausbildung gern machen würde, also habe ich ihm davon erzählt. Prompt holte er sein Handy raus und meinte, er könnte da was regeln. Nach der Prüfung hatte ich dann doch einen Platz. Das werde ich auch nie vergessen!
JAV: Also wurdest Du nach Deiner Ausbildung auch übernommen, oder? War das denn von Anfang an schon klar, oder hing das vom Prüfungsergebnis ab?
Adamczyk: Meine Meister Jonas Peter und Alexander Vocino haben sich sehr für mich eingesetzt, damit eine Stelle für mich geschaffen werden konnte. Ich denke, dass es nicht nur an den Prüfungsergebnissen lag, sondern auch daran, wie ich mich vorher im Alltag so geschlagen habe. Zu mir meinten auf jeden Fall alle, dass sie auch schon mit einem sehr guten Ergebnis gerechnet hatten. Mich freut es sehr, dass sie so große Stücke auf mich halten!
JAV: Als letzte Frage: Ein Rat, den Du den Azubis mit auf den Weg geben möchtest?
Adamczyk: Genießt die Zeit in der Uni! Man kann sich über das breite Ausbildungsspektrum hier sehr freuen, das ist in anderen Betrieben teilweise nicht so.
Wir danken Emil für seine offenen Worte und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg!
Jugend- und Auszubildendenversammlung 2016
Ausgabe 19 - Januar 2017
Am 08.12.2016 fand die alljährliche JA-Versammlung von uns, der JAV, für alle Auszubildenden der Leibniz Universität statt. Bei dieser haben wir über unsere bisherige Amtszeit berichtet, unsere Ziele präsentiert und uns bei allen nun auch persönlich vorgestellt. Aber natürlich habt Ihr auch Raum bekommen, Euch untereinander kennen zu lernen und Eure Wünsche und Kritik zu äußern. Von unserer Seite aus war die Veranstaltung ein voller Erfolg und wir bedanken uns für das zahlreiche Erscheinen! So kann man das Jahr ruhig immer ausklingen lassen.
Auch im neuen Jahr sind wir wieder in alter Frische für Euch da. Wenn Ihr etwas habt, was Ihr loswerden wollt, dann schreibt uns am besten eine Mail an javpersonalrat.uni-hannover.de oder kommt zu unserer Sprechstunde: in jeder ungeraden Kalenderwoche donnerstags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Wir wünschen allen ein schönes neues Jahr und hoffen, Euch dabei begleiten zu dürfen!
Eure JAV (Kimberly, Tarek, Joi, Jan und Timo)
PS.: Allen, die bald ihre Zwischenprüfung schreiben: Viel Erfolg!
Bildungsurlaub - Zeit für was Neues
Ausgabe 19 - Januar 2017
Langjährige Beschäftigte der LUH, besonders in Technik und Verwaltung, kennen das: So interessant und fordernd die Arbeit auch sein mag, irgendwann wiederholen sich die Inhalte. Die Aufregung der ersten Arbeitsjahre legt sich, es begegnen einem immer weniger neue Herausforderungen. Man entwickelt Routine, läuft in eingeschliffenen Bahnen.
Damit dabei der Geist fit bleibt und das Gehirn nicht einschläft, empfiehlt es sich, ab und zu mal etwas Neues zu lernen. Eine Möglichkeit dazu bietet der Bildungsurlaub: Fünf Arbeitstage im Jahr (bzw. entsprechend der Arbeitstage pro Woche bei Teilzeit), an denen Beschäftigte sich von der Arbeit freistellen lassen können, um „sich die für die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Mitgestaltung der Gesellschaft erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen“ (Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) § 1 (2) S. 2).
Was bedeutet das konkret?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub, der laut Gesetz der Erwachsenenbildung dient, wird auf Landesebene geregelt. In Niedersachsen haben alle Beschäftigten und alle Auszubildenden nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) das Recht auf bezahlten Bildungsurlaub zusätzlich zum Erholungsurlaub – und das bereits ab sechs Monaten nach der Einstellung. Wenn man in einem Jahr keinen Bildungsurlaub genommen hat, kann man im darauffolgenden Jahr gleich den doppelten Anspruch geltend machen und darf ihn sogar für verschiedene Bildungsveranstaltungen nutzen. Im dritten Jahr braucht man die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers, um den Bildungsurlaub aller drei Jahre zusammen zu nehmen – und er muss am Stück für nur eine Bildungsveranstaltung verbraucht werden. Es spielt keine Rolle, ob die Inhalte der zu besuchenden Bildungsveranstaltung etwas mit der eigenen Arbeit zu tun haben. Entscheidend ist, dass die Bildungsveranstaltung in Niedersachsen von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung als Bildungsurlaub anerkannt ist oder anerkannt werden kann.
Deutlich betont hat der Gesetzgeber in § 4 des NBildUG, dass Beschäftigte wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs nicht benachteiligt werden dürfen. Daraus folgt, dass Ansprüche auf Erholungsurlaub und Freistellungen von der Arbeit nach anderen Gesetzen und Vereinbarungen sowie die die Höhe des Arbeitsentgeltes davon nicht berührt werden. Wichtig: Auch die Weiterbildungsangebote, die die LUH ihren Beschäftigten macht, zählen nicht als Bildungsurlaub – sie können zusätzlich besucht werden!
Wie finde ich meinen Bildungsurlaub?
Ob Japanisch oder Yoga, Deutsch-Polnische Geschichte in Krakau oder Naturschutz an der Ostsee – alle großen Träger für Erwachsenenbildung bieten bereits als Bildungsurlaub anerkannte Veranstaltungen an. Eine umfangreiche, aber nicht erschöpfende Datenbank dazu bietet die Seite www.bildungsurlaub.de. Auch auf der Internetpräsenz des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) finden sich Links zu den größten niedersächsischen Anbietern (Link am Ende des Artikels). Der Träger des Bildungsurlaubs kann seinen Sitz aber auch in einem anderen Bundesland haben.
In den meisten Fällen steht bereits in der Beschreibung einer Veranstaltung, ob diese in Niedersachsen als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wenn diese Angabe fehlt, kann sie kurzfristig beim Bildungsträger angefordert werden. Sollte noch keine Anerkennung vorhanden sein, kann man den Bildungsträger bitten, diese bei der zuständigen Stelle zu beantragen. In Ausnahmefällen kann die Anerkennung auch vom Beschäftigten selbst beantragt werden. Hat man die geeignete Veranstaltung gefunden, empfiehlt es sich schnell zu sein: Die Teilnahmeplätze werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die Kosten des Bildungsurlaubs trägt – wie beim Erholungsurlaub auch – die/der Beschäftigte selbst.
Wie auch beim Erholungsurlaub sollte der Zeitpunkt eines Bildungsurlaubes mit der/dem Vorgesetzten abgestimmt werden. Beantragt wird der Bildungsurlaub an der LUH aber direkt bei der Leiterin des Dezernats 2, Frau Dr. Neuvians, und zwar so früh wie möglich, jedoch mindestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung. Zu diesem Zweck legt man eine Anmeldebestätigung sowie einen Nachweis, dass die Veranstaltung als Bildungsurlaub anerkannt ist, beim Dezernat 2 vor. Wenn die Veranstaltung den im Gesetz geforderten Kriterien entspricht, darf eine Ablehnung nur aus zwingenden dienstlichen Gründen erfolgen. Ansonsten gilt das Prinzip der gerechten Verteilung: Wer insgesamt weniger häufig den Bildungsurlaub in Anspruch genommen hat, dessen Antrag wird vorrangig behandelt gegenüber dem, der schon häufiger Bildungsurlaub genommen hat.
Auf zu neuen Ufern!
Nun steht dem Aufbruch in unbekannte Gewässer nichts mehr im Wege. Was aber, wenn ich während des Bildungsurlaubs erkranke? Wie beim Erholungsurlaub werden in diesem Fall bei Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Dienststelle die nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaubstage gutgeschrieben. Bei den Trägern der Bildungsurlaubsangebote gelten unterschiedliche Regelungen bei krankheitsbedingtem Ausfall.
Nach Beendigung des Bildungsurlaubs erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung. Diese muss als Nachweis der tatsächlichen Teilnahme zeitnah dem Dezernat 2 vorgelegt werden.
Laut dem 14. Bericht der Niedersächsischen Landesregierung über die Durchführung des NBildUG aus dem Jahr 2015 nehmen jährlich weniger als 2 % der berechtigten Beschäftigten in Niedersachsen den Bildungsurlaub wahr. Eine Quote, die aus Sicht des Personalrats deutlich erhöht werden sollte! Schließlich kommen die Erweiterung des Horizonts und die geistige Anregung, die der Bildungsurlaub bietet, nicht nur den Beschäftigten, sondern auch der Dienststelle zugute.
LINKS:
http://www.mwk.niedersachsen.de/themen/weiterbildung/bildungsurlaub/bildungsurlaub-18802.html
Informationsseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur mit Links zu den relevanten Gesetzestexten und Verordnungen sowie zu den größten niedersächsischen Bildungsträgern.
https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/
Informationsseite der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung. Hier finden sich alle relevanten Informationen zu den in Niedersachsen geltenden Gesetzen und Regelungen sowie die Berichte der Landesregierung über die Durchführung des NBildUG seit 1995.
https://www.bildungsurlaub-aktuell.de/
Bildungsurlaubsangebote vom Bildungswerk der Gewerkschaft ver.di. Oft ist die Teilnahme günstiger für ver.di-Mitglieder oder Seminarplätze werden bevorzugt an ver.di-Mitglieder vergeben.
Zu den weiteren rechtlichen Voraussetzungen und Bestimmungen gibt es auch ein Rundschreiben: https://www.intern.uni-hannover.de/nocache/de/vademecum/detail/150/
Bildungsurlaub - Der Blick über den Tellerrand
Ausgabe 17 - Januar 2016
In Niedersachsen gibt es die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen, also eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu gesagt:
„Es liegt daher im Gemeinwohl, neben dem erforderlichen Sachwissen für die Berufsausübung auch das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern und damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.“
Politische Bildung, das Erlernen oder Vertiefen von Sprachen, Gesundheitsbildung und viele andere Themenfelder bieten sich dafür an, einmal im Jahr für eine Woche über den eigenen Tellerrand zu schauen.
Bildungsurlaub nach niedersächsischem Bildungsurlaubsgesetz muss keinen Bezug haben zur eigenen Arbeit. Er soll der Weiterbildung im Allgemeinen dienen, der Erweiterung des eigenen Horizontes.
Es gibt unzählige Angebote von vielen Gewerkschaften und Weiterbildungsträgern und die Beantragung ist unkompliziert.
Bildungsurlaubsangebote können Sie z.B. auf folgenden Seiten erhalten:
- https://www.bildungsurlaub-aktuell.de/ (ver.di)
- https://www.bildungsurlaub.de/home.html (verschiedene Träger)
Leider machen in der Hektik unserer Zeit nur noch wenig Beschäftige davon Gebrauch. Doch wie hat man im alten China schon gesagt:
Lernen ist wie rudern gegen den Strom, hörst du damit auf, treibst du zurück.
Bildungsurlaub
Ausgabe 12 - Januar 2014
Wann haben Sie das letzte Mal Bildungsurlaub genommen? In diesem Jahr, im letzten, noch nie?
Diese Möglichkeit der Weiterbildung wird unserer Meinung nach immer noch viel zu wenig genutzt.
Zunächst das wichtigste: Alle Beschäftigten können Bildungsurlaub beantragen. Dies wird im Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung. Soweit sie an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche arbeiten, ändert sich der Anspruch entsprechend.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Jahres kann gemeinsam mit oder getrennt von dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres geltend gemacht werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können nicht ausgeschöpfte Bildungsurlaubsansprüche der vorangegangenen zwei bzw. drei Kalenderjahre mit dem Bildungsurlaubsanspruch des laufenden Kalenderjahres zu einem inhaltlich zusammenhängenden vierwöchigen Bildungsurlaub zusammengefasst werden. Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann frühestens sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.
Das Gesetz betont ausdrücklich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub nicht benachteiligt werden dürfen. Bildungsurlaub wird ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt und nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.
Die Anmeldungen für Bildungsurlaub sind schriftlich und möglichst frühzeitig, in der Regel mindestens 4 Wochen vorher, dem Arbeitgeber mitzuteilen. Wir empfehlen Ihnen aber, sich so früh wie möglich bei der Veranstaltung Ihrer Wahl anzumelden, um den gewünschten Platz auch zu bekommen.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen!
Alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen und Bestimmungen finden sie auch zum Nachlesen im A-Rundschreiben Nr. 02/2012: https://www.intern.uni-hannover.de/nocache/de/vademecum/detail/150/
Interne Weiterbildung
Ausgabe 12 - Januar 2014
Weiterbildung wird an der Leibniz Universität gerne gesehen und gefördert. In der Regel gibt es bei der Beantragung und der Anmeldung zu einem Kurs aus dem Weiterbildungsprogramm der Universität deshalb keine Schwierigkeiten. Aber gelegentlich kommt es doch vor, dass über die Notwendigkeit und Inhalte von Weiterbildungswünschen seitens der Beschäftigten in den Einrichtungen diskutiert wird. Gerade bei Weiterbildungsangeboten, die in keinem direkten Zusammenhang zur tagtäglichen Arbeit stehen, ist die Einsicht von Vorgesetzten nicht immer gegeben.
Aber die interne Weiterbildung ist nicht streng ausgerichtet auf das Tagesgeschäft. So heißt es in der Dienstvereinbarung über die Weiterbildung des Personals: „Im dienstlichen Interesse liegt die Weiterbildung, die
- zur Erhaltung und Verbesserung der Eignung für den derzeitigen Arbeitsplatz führt,
- die Befähigung für einen anderen Arbeitsplatz (im Bereich der LUH) fördert,
- dazu befähigt, die gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen und dadurch persönliche und gemeinschaftliche Rechte und Pflichten besser wahrzunehmen oder
- von Nutzen bei der Mitarbeit in den Selbstverwaltungsorganen
oder in den Personalräten der TUH sind.“
Es geht hier also um die berufliche und allgemeine Weiterbildung der Beschäftigten.
Sollte es dennoch einmal vorkommen, dass eine gewünschte Weiterbildungsmaßnahme von der Einrichtungsleitung abgelehnt wird, so ist auch das in der Dienstvereinbarung unter § 3 (Antragsverfahren) geregelt. Bei Ablehnung von Weiterbildungsanträgen ist der Gesamtpersonalrat in der Mitbestimmung. Also informiert uns bitte umgehend, wenn eine geplante Weiterbildungsmaßnahme nicht genehmigt wird!
"Unser letzter Zweck ist die Glückseligkeit, aber das einzige geeignete Mittel für diesen Zweck ist die Tugend und Geistesbildung."
Gottfried Wilhelm Freiherr von Leibniz